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Nachruf Rainer Schilke

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist sehr schwer.

Aber es ist tröstend zu wissen, wie viel Liebe, Freundschaft und Achtung man ihm entgegen gebracht hat.

Wir danken allen, die sich mit uns verbunden fühlten und uns auf diesem seinem letzten Weg begleitet haben.“

Wir verabschieden uns von Rainer Schilke Pressesprecher,Kreisschatzmeister und Mitbegründer des KV-Miesbach.

 

Danke an alle sagt Familie Schilke , Freunde und Genossen

Willkommen auf der Homepage des Kreisverbands Miesbach

Wir streben eine konstruktive und praktikable Zusammenarbeit

mit den Fachbereichen des Landratsamtes an, im Rahmen

von konsensfähigen Lösungen, nicht in der Konfrontation.

Ab Januar dieses Jahres, bieten wir den Bürgern des Landkreises

eine kompetente Beratung in den sozialen Bereichen und in

dem Segment Erwerbslosigkeit an.  Diese wird von einem

ehrenamtlichen Sozialrichter begleitet.

Im Rahmen von Konfliktlösungen streben wir eine direkte

Zusammenarbeit mit den Ämtern, d.h. mit  Ansprechpartner

in den Fachbereichen an, um die Probleme der Betroffenen schon

im Vorfeld von Beschlüssen und Leistungsbescheiden abzuklären.

Weiterhin kann man mit dieser Verfahrensweise dazu beitragen,

die Sozialgerichte mit vermeidbaren Klagen zu entlasten.

 

Der Leiter des Amts für Arbeit und Soziales, Herr Brandl, hat nach

unserer Anfrage bereits einen Mitarbeiter als Ansprechpartner benannt.

 

Wir sind zu erreichen unter  Tel 08026-3873345 oder >info@die-linke-miesbach.de

Bitte Name, Tel-Nummer und Art des Anliegens angeben. Wir rufen Sie

zurück und vereinbaren einen Termin.

 

 

Spenden Kreisverband Miesbach

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Wir wollen – gemeinsam mit anderen – als starke Linke eine bessere Politik in Bayern durchsetzen. Dazu brauchen wir Kraft, Engagement und Geld. 

 

Dazu brauchen wir Sie und Dich !!

 

Die Linke e. V. Kreisverband Miesbach

Kto. - Nr. 12079737

BLZ:        71152570

 

Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispende

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.